Das ewige Experiment

Vor zehn Jahren wagte die Berliner Politik ein Experiment: Den Hochschulen wurden die Mittel gekürzt, dafür durften sie sich selbst regieren. Daraus sei eine »präsidiale Diktatur« geworden, sagen manche. Andere loben die neue Effizienz. Wird das Experiment fortgeführt?

Von Björn Stephan

Ikone der präsidialen Macht: Der Sessel von John F. Kennedy. Illustration: Jasmin Fayad

Probieren geht über studieren. Dieser Binsenweisheit folgte 1997 der Berliner Senat, als er den gesetzlichen Grundstein für ein Experiment in der Berliner Hochschullandschaft legte. Geboren wurde es aus der Not heraus: Die Stadt litt unter akutem Geldmangel, die Universitäten mussten sparen. Um das möglichst effizient zu tun, brauchen sie Entscheidungsfreiheit, so die Grundidee des Experiments. Deshalb fügte die Große Koalition aus CDU und SPD dem Berliner Hochschulgesetz den Paragraphen 7a hinzu, der die strukturelle Entwicklung an den Berliner Hochschulen in den letzten zehn Jahren entscheidend prägen sollte. Und noch heute Zündstoff für Diskussionen birgt.

Die Rede ist von der sogenannten Erprobungsklausel, besser bekannt als Experimentierklausel. Sie gibt den Hochschulen die Möglichkeit, mit 67 Paragrafen nach ihrem eigenen Gutdünken zu experimentieren. So sollen »neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzen« ausprobiert werden, die dem Ziel »einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen«, heißt es dazu im Gesetzestext. Zu den alten, nun ausgehebelten Vorgaben zählen auch die Abschnitte zu den Studienordnungen, der Besetzung von Professorenstellen und der Gremienstruktur.

Alle Berliner Hochschulen zeigten sich in der Folge experimentierfreudig und haben reichlich Gebrauch gemacht von der Klausel. 1998 fällte auch das Konzil der FU, das damals höchste Gremium der Universität, sein Votum für die Experimentierklausel. Ein Jahr später trat sie in Kraft. Zehn Jahre nach Beginn des Experiments stellt sich die Frage, ob die hochgesteckten Ziele »schneller, wirtschaftlicher, effizienter« erfüllt werden konnten. Und zu welchem Preis.

Besser handlungsfähig

Eine vom FU-Präsidium in Auftrag gegebene Studie, die unter Mitwirkung von Prof. Müller Bölling, Mitglied des wirtschaftsnahen »Centrums für Hochschulentwicklung«, erstellt wurde, zeichnet ein durchweg positives Bild: Das Erprobungsmodell habe mehr Effizienz geschaffen, Entscheidungsprozesse verschlankt und die Handlungsfähigkeit der Uni gestärkt. Wenig überraschend zieht auch FU-Präsident Dieter Lenzen ein eindeutiges Fazit: »Das war der einzige Weg, um die schwierige Situation der Berliner Finanzen in den Universitäten so auffangen zu können, dass wir mit diesen reduzierten Mitteln überhaupt noch arbeiten konnten.« Ist die Erprobungsklausel also ein Erfolg auf ganzer Linie?

Effizient, aber intransparent

Die Schar der Kritiker ist ebenso groß wie vielfältig. Sie reicht vom AStA über die Jusos und die Liberale Hochschulgruppe bis in die rot-rote Koalition im Berliner Senat, die, sofern sie bei den nächsten Wahlen bestätigt wird, über die Fortführung des Experiments entscheiden kann. Der gemeinsame Anklagepunkt: Die Experimentierklausel sei vom FU-Präsidium dazu benutzt worden, die Demokratie an der FU zu unterlaufen und sich selbst mehr Macht zu sichern. So spricht Dr. Wolfgang Albers, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, von einem »Missbrauch der Klausel«. Die zugrunde liegende Idee, mehr Autonomie für die Hochschulen zu schaffen, sei nur dann sinnvoll, wenn Entscheidungen transparent und demokratisch gefällt würden, betont er. Das FU-Präsidium aber hätte die Klausel instrumentalisiert, um »die leidige Mitbestimmung in den universitären Gremien auszuhebeln und sich ein präsidiales Königreich zu errichten.« Insbesondere Dieter Lenzen verkörpere für ihn den »Prototyp des Industrieunternehmens Uni«. Lars Oberg, das sozialdemokratische Pendant zu Albers, zielt mit seiner Kritik in die gleiche Richtung. Auch wenn das Ziel, die Effizienz zu steigern, erreicht worden sei, wurde mit der »Intransparenz von Entscheidungen und dem Mangel an Demokratie« dafür doch ein Preis gezahlt, den man so nicht hinnehmen könne, erklärt er. Einige Uni-Präsidenten fühlten sich mittlerweile als »mächtigste Männer der Wissenschaftspolitik in Berlin«. Oberg sieht deshalb den Staat gefordert: »Denn Bildung ist ein öffentliches Gut und keine Ware und die Uni ist kein Unternehmen.«

»Ausdruck der Ökonomisierung«

In der Tat nimmt das FU-Präsidium bei der Umsetzung der Erprobungsklausel im Berliner Vergleich eine Spitzenposition ein. Den Spielraum, von den ursprünglichen Regelungen abzuweichen, hat es dazu benutzt, seine eigene Aufgabenspanne zu erweitern. Eine Entwicklung, die etwa an den Berliner Fachhochschulen so nicht zu beobachten ist. So obliegt dem FU-Präsidium nicht nur das Haushaltsrecht, sondern es kann auch entscheiden, welche Professoren worüber forschen und lehren. Die ehemals dafür verantwortlichen Kommissionen wurden abgeschafft. Der Akademische Senat wird immer öfters vor vollendete Tatsachen gestellt. Zudem lichtete das Präsidium den Gremiendschungel der FU. Sowohl das Konzil wurde beseitigt als auch das Kuratorium in seiner alten Form beurlaubt und durch ein neues Kuratorium ersetzt, das verstärkt mit externem Sachverstand bestückt ist. Darunter etwa Thomas Sattelberger, der Personalchef der Telekom AG. Albers sieht in dieser Personalie einen »Ausdruck der Ökonomisierung«.

Lenzen auf der anderen Seite verteidigt die Klausel als einen notwendigen Schritt. Er prangert an, dass die »Fremdbestimmung durch die Politik«im alten Kuratorium zu stark gewesen sei. In seinen Augen habe es als öffentliches Forum gedient, um »Fensterreden für die nächsten Wahlen zu halten.«

Im Interesse der Universität

Aus dem Blickwinkel eines Emeritus beurteilt Johann W. Gerlach, FU-Päsident von 1991-99, die Situation. Er ist bekenneder Verfechter der Uni-Autonomie und befürwortet deshalb die Experimentierklausel: »Es ist wichtig, dass eine Unileitung effiziente Gestaltungsmöglichkeiten hat.« Zugleich aber ist er der Auffassung, dass sich Mitbestimmung und professionelle Führung nicht gegenseitig ausschließen, vorausgesetzt, es handeln alle, die Studenten inklusive, im Interesse der Universität und versuchen sie nicht als politische Spielwiese zu missbrauchen. Möglicherweise ein konstruktiver Ansatz für die Zukunft der Freien Universität.

Laut Gesetz ist die Experimentierklausel nur für »eine begrenzte Zeit« gültig. Auch wenn sie bis 2011 verlängert wurde, ist fraglich, ob die Berliner Hochschullandschaft wirklich auf dem schwankenden Untergrund eines Provisoriums fußen sollte. Dringend nötig ist es deshalb, sich der lang angekündigten »Neufassung des Berliner Hochschulgesetz« zu widmen, wie im rot-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Doch sowohl Oberg als auch Albers sind sich einig: Eine Novelle wird es in dieser Legislaturperiode aus politischen Gründen nicht mehr geben. Zudem müsse erst die Evaluation der Ergebnisse von Seiten des Senats abgewartet werden. Nach zwölf Jahren ist diese noch immer nicht abgeschlossen. Das Experiment wird zur Dauerlösung.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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2 Responses

  1. 4. Juni 2009

    […] auffällt: Furios gibt sich gerne rückwärtsgewandt. In “Die Drama Queen”, “Das ewige Experiment“, „Innige Verhältnisse“ und “Open Access to the Rattenkeller” stöbern die […]

  2. 7. Juni 2010

    […] Das ewige Experiment: Der Präsident und die Macht »Wir diskutieren nicht mit Funktionären«: Dieter Lenzen im Gespräch Grenzenloses Engagement: Studenten stiften Frieden […]

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