Wer sieht im Dschungel Hochschulpolitik durch? Eine Übersicht der wichtigsten Gremien haben Max Krause, Matthias Bolsinger und Fanny Gruhl erstellt.
AStA
Der Allgemeine Studierendenausschuss — kurz AStA — wird jedes Jahr von den Mitgliedern des Studierendenparlamentes gewählt. Er verwaltet die Gelder der Studierendenschaft und soll die Meinung der Studenten zu hochschulpolitischen Themen nach außen vertreten. Der AStA gliedert sich in zurzeit 13 Referate, die sich detaillierter mit einzelnen Bereichen beschäftigen.So gibt es etwa ein Sozialreferat, ein Fachschaftsreferat und ein Finanzreferat. Die Referenten legen vor dem Studierendenparlament einen Rechenschaftsbericht ab.
Studierendenparlament
Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 60 Mitgliedern und wird jährlich von allen Studierenden an der FU gewählt; die Wahlen finden üblicherweise in der zweiten Januarwoche statt. Die Hauptaufgaben des StuPa sind die Verabschiedung des Haushalts der studentischen Selbstverwaltung sowie die Wahl und Entlastung des AStA. Zudem kann das StuPa Resolutionen zu hochschulpolitisch relevanten Fragen verabschieden und die Satzung der Studierendenschaft im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Schranken ändern. Das StuPa trifft sich viermal jährlich.
Fachschaftsrat
Die Fachschaftsräte (FSR) sind studentische Gremien auf Fachbereichsebene. An den meisten Fachbereichen wird er jedoch nicht einberufen.
Fachschaftsinitiative(n)
Die Fachschaftsinititativen (FSI) stellen die Alternative zu den Fachschaftsräten dar. Sie werden nicht gewählt, sondern jede/r kann sich beteiligen. Sie vetreten die studentischen Interessen des Fachbereichs und sind insbesondere mit der Erstsemesterbetreuung, der Organisation von Partys oder studentischen Cafés beauftragt. Außerdem engagieren sie sich in der Hochschulpolitik. Zum regelmäßigen Austausch treffen sich Vetreter/innen in der Fachschaftskoordination (FaKo).
Akademischer Senat
Der Akademische Senat (AS) ist das zentrale Gremium an der Freien Universität. Er fasst Beschlüsse zu vielen wichtigen Entscheidungen an der Universität, etwa dem Studienangebot, den Zulassungszahlen oder Fragen der Foschung. Der AS setzt sich aus 13 Professoren sowie je 4 Mitgliedern der anderen Statusgruppen zusammen. Alle Beisitzer werden auf zwei Jahre gewählt. Der AS tagt in der Vorlesungszeit einmal monatlich; zuätzlich findet eine Sitzung in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Institutsrat
Der Institutsrat (IR) ist auf der Institutsebene das wichtigste Gremium. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Wissenschaftlichen Einrichtung oder des Instituts. In verschiedenen Ausschüssen und Kommisionen werden Themen wie die Stellenverteilung oder Probleme der Studienordnung, Raumplanung, Haushalt und dem Lehrprogramm erarbeitet. Der IR wird auf zwei Jahre gewählt. Die Studierenden bestimmen hierbei ihre studentischen Vetreter/innen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist die Durchsetzung studentischer Interessen schwierig.
Präsidium
Das Präsidium leitet die Universität und gestaltet ihre Entwicklung. Es entscheidet i über den Abschluss einer Zielvereinbarung, den Wirtschaftsplan, die aufgaben– und leistungsorientierte Mittelbemessung in der Hochschule sowie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten und die Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen sowie die Genehmigung von Prüfungsordnungen.
Universitätspräsident
Peter-André Alt repräsentiert die Freie Universität als Präsident nach außen. Er besitzt nicht nur das Hausrecht, er leitet auch das Präsidium und soll einen geordneten Hochschulbetrieb gewährleisten.Zudem obliegen ihm die Strategische Planung (Forschungsschwerpunkte, Entwicklungsplanung, Berufungspolitik, Evaluation, Qualitätsmanagement, Exzellenzinitiative etc.), die Campus-Entwicklung und alles, was sich nicht unter gewisse Ressorts ordnen lässt. Ihm zur Seite gestellt sind zwei Vizepräsidentinnen und zwei Vizepräsidenten.
Kanzler
FU-Kanzler Peter Lange ist die rechte Hand des Präsidenten und Mitglied des Präsidiums. Unter seine Kompetenzen fallen die Geschäfte der laufenden Verwaltung, Vertretung in FU-beteiligten Gesellschaften, der Hochschulsport, Datenschutz sowie Arbeits– und Gesundheitsschutz. Zudem zeichnet er sich verantwortlich für ZEDAT und CeDiS.
Studiendekan/-in
Der/Die Dekan/-in wird vom Fachbereichsrat gewählt. Der Dekan und mindestens ein Prodekan müssen der Gruppe der Professoren angehören. Das Dekanat arbeitet nach dem Kollegialprinzip. Es erledigt, vorbehaltlich der Zuständigkeiten der Dienstbehörde und Personalstelle, die laufenden Personal– und Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs. Zudem ist das Dekanat zuständig für den Entwurf des Haushaltsplans und den Vollzug der Errichtung oder Auflösung von Organisationseinheiten und Untergliederungen des Fachbereichs.
Kuratorium
Das Kuratorium vertritt und unterstützt die universitären Interessen in der Öffentlichkeit. Es leistet insbesondere Hilfestellung bei der Erfüllung des Foschungs– und Lehrauftrags der Universität.



Als »akademisches Pendant« zum Fachschaftsrat könntet ihr noch den Fachbereichsrat erwähnen.
Die Fachschaftsinitiativen sind keine »Alternative zum Fachbereichsrat« bzw. einem demokratisch gewählten Gremium zu vergleichen! Sie sind eine hochschulpolitische Gruppe bzw. Liste, die sich vor allem dadurch charakterisiert, dass ihre Mitglieder Studierende einer bestimmten Fachschaft sind.
Comment von Kristina — 20. Januar 2012, 11:07