Entscheidung zur Zivilklausel vertagt

Aufgrund von Unstimmigkeiten wurde die Abstimmung über eine Zivilklausel in den Sozial- und Politikwissenschaften erneut verschoben. Mara Bierbach berichtet.

Auch am vergangenen Mittwoch ist keine Entscheidung zur Zivilklausel gefallen. Foto: Mara Bierbach

Auch am vergangenen Mittwoch ist keine Entscheidung zur Zivilklausel gefallen. Foto: Mara Bierbach

Auf der Fakultätsratssitzung des Fachbereiches Sozial- und Politikwissenschaften sollte am Mittwoch, 8. Mai, über die Zivilklausel entschieden werden. Eine Abstimmung wurde jedoch erneut vertagt.

Die Zivilklausel in der am Mittwoch vorliegenden Form war von einer überwiegend studentischen Initiative entworfen worden. Sie soll vorschreiben, dass Forschung und Lehre der Fakultät nur friedlichen, zivilen Zwecken dienen dürfen. Gemäß der Klausel dürften Wissenschaftler der Fakultät keine Forschung mit explizit militärischem Nutzen betreiben. Auch bei Personalentscheidungen müsste berücksichtigt werden, ob jemand beispielsweise mit Rüstungsunternehmen verbunden ist. Ein vom Fakultätsrat eingesetzter Ethikrat würde die Einhaltung der Zivilklausel überprüfen.

Die Initiative, eine Zivilklausel zu verabschieden, fand überwiegend Zustimmung in der Sitzung. Viele Dozenten kritisierten allerdings, der zur Abstimmung stehende Entwurf sei zu weitreichend und schränke die Forschung unnötig ein. So lobte beispielsweise Bernd Ladwig, Professor für politische Theorie am Otto-Suhr-Institut, die Initiative, sich als Fachbereich „zur gesellschaftlichen Verantwortung zu bekennen“, bemängelte aber auch weite Teile des zur Abstimmung stehenden Entwurfs: Er fürchte einen „Pazifismuszwang“.

Auf Vorschlag von Forschungsdekanin Birgitt Röttger-Rössler wurde eine Entscheidung über die Zivilklausel vertagt. Eine Arbeitsgruppe soll eine alternative Version der Zivilklausel unter Berücksichtigung der Kritikpunkte erarbeiten. Auf der nächsten Sitzung sollen beide Versionen der Zivilklausel zur Abstimmung stehen. Studierende äußerten die Befürchtung, dieses Vorgehen werde die Zivilklausel “verwässern”.

Autor*in

FURIOS Redaktion

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