Stupa-Regel zum Gendern in der Kritik

Im Studierendenparlament werden nur formgerechte Anträge akzeptiert – das setzt geschlechtergerechte Sprache voraus. Die Berliner Senatskanzlei nennt die Regelung “unzulässig”. Von Marius Mestermann.

Die Rostlaube der FU Berlin. (Foto: Marius Mestermann)

Hauptgebäude der FU Berlin in Dahlem. Foto: Marius Mestermann

Eine Anfrage des FDP-Innenpolitikers Marcel Luthe hat die Berliner Senatskanzlei dazu veranlasst, die Geschäftsordnung des FU-Stupa zu kritisieren. Luthe, der seit 2016 Mitglied des Abgeordnetenhauses ist, beschwerte sich über folgende Regel: “Anträge sind in einer Sprache einzureichen, die alle Geschlechter gleichermaßen abbildet” (unter §6).

Der “Berliner Morgenpost” sagte Luthe dazu: “Der Versuch, anderen eine Verballhornung der eigenen Sprache aufzuzwingen, erinnert mich sehr an totalitäre sozialistische Systeme und muss selbstverständlich durch die Rechtsaufsicht aufgehoben werden.” Seiner Meinung nach sollte es gewählten Vertretern selbst überlassen sein, wie sie sich ausdrückten: “Die größte Gefahr für Gleichberechtigung sind nicht einzelne Formulierungen, sondern totalitäre Regelungen wie diese.”

Staatssekretär nennt Regel “unzulässig”

Die Senatskanzlei, die sich mit Luthes Anfrage befasste, stimmte der Kritik im Kern zu. Zwar sei eine geschlechtergrechte Sprache wünschenswert. “Als unzulässig wird jedoch erachtet, das Fehlen einer geschlechtergerechten Sprache zum Ausschlusskriterium für eine Befassung in einem gewählten Organ der Studierendenschaft zu machen”, wird der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach (SPD) zitiert. Man werde FU-Präsident Peter-André Alt um eine Stellungnahme bitten. Mögliche weitere Konsequenzen wurden nicht genannt.

Krach kritisiert auch die Regelung, dass Stupa-Mitglieder nach zweimaligem unentschuldigtem Fehlen ihr Amt nicht mehr ausüben, wie es in der Geschäftsordnung (§5 Abs. 7) heißt: “Der Senat erachtet die fragliche Regelung für unzulässig.” Das Stupa tagt im Regelfall vier Mal pro Legislaturperiode.

FDP-Politiker Luthe sagte dazu: “Diese ,Nachwuchsdemokraten’ haben in der Geschäftsordnung eine Regelung geschaffen, nach der die Parlamentsmehrheit die durch den Wähler bestimmten Abgeordneten praktisch aus dem Parlament entfernen kann – das ist derart undemokratisch, dass mir dazu kaum etwas einfällt.”

Liberale freuen sich – für Jusos ist es unbegreiflich

Die FDP-nahe “Liberale Hochschulgruppe” (LHG), die im Stupa zwei Sitze hat, war zuletzt mit fünf Anträgen an der Sprachregelung gescheitert. Auf ihrer Facebook-Seite schloss sie sich der Kritik Luthes an und schrieb: “In der letzten Sitzung des Stupa hat die Sitzungsleitung in antidemokratischer Manier fünf Anträge der LHG von der Tagesordnung abgesetzt. Das Stupa darf jedoch Anträge ohne Gender-Sternchen nicht länger von der Beratung ausschließen.”

Die ebenfalls in der Opposition befindliche Jusos-Hochschulgruppe (SPD) widerspricht dem auf Anfrage von FURIOS. Es sei unbegreiflich, dass Geschlechtervielfalt in der Sprache immer noch derart umstritten ist. “Wir hätten uns von Steffen Krach daher gewünscht, dass er die Notwendigkeit geschlechtergerechter Sprache stärker herausstellt und das Anliegen der LHG kritisiert, zumal weite Teile ihres Wahlkampfes gegen “Gender-Absurditäten” gerichtet waren.”

Der Vorgang zeige in jedem Fall, so die Jusos, “dass zu reflektieren ist, ob Vorschriften zur Akzeptanz einer geschlechtergerechten Sprache bei allen Menschen führen oder ob sich das Bewusstsein für geschlechtergerechte Sprache nicht vielmehr im Dialog schaffen lässt.” Die Kritik an der Ausschluss-Regelung unterstützen die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten hingegen.

Anfragen von FURIOS an weitere Stupa-Fraktionen sowie an den Allgemeinen Studierendenausschuss der FU blieben bislang unbeantwortet.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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